Gesund lebt es sich am schönsten...

Mit der privaten Krankenversicherung, auch kurz PKV genannt, genießen Sie die Vorzüge eines Privatpatienten.

Die private Krankenversicherung bietet durch Ihre Vielzahl von Anbietern eine sehr hohe Auswahl von Versicherungstarifen. Deshalb raten wir Ihnen, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, gründlich zu vergleichen. Hierbei sollten Sie sich von einem Spezialisten beraten lassen, da es sehr große Unterschiede und Leistungsverzeichnisse gibt, die eine maßgebliche Rolle für Ihren Versicherungsschutz spielen. Eine private Krankenversicherung sollte auch auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten werden. Lesen Sie hierzu auch als kleinen Anreiz auf die Vielzahl der Möglichkeiten unsere  Tipps und Hinweise!

Tipps und Hinweise zur Gestaltung eines Krankenversicherungstarifes

  • Beiträge sparen durch den Einbau einer Selbstbeteiligung, somit verringern Sie Ihren monatlichen Beitrag der Krankenversicherung. Jedoch beachten Sie, dass Sie bis zur Selbstbeteiligungsgrenze den Teil Ihrer Behandlungskosten selbst zu tragen haben.
  • Die Kosten für Zahnersatz, zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen weichen je nach Tarifwahl durch dessen Leistungen voneinander ab. Sie haben somit die Wahl zwischen verschiedenen Erstattungsmethoden zu wählen. Zum Beispiel: 50% / 80% / 90% / 100% als Leistungsübernahme für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen etc.
  • Welchen Versicherungsschutz möchten Sie im ambulanten oder stationären Bereich wählen? Möchten Sie zum Beispiel für eine stationäre Behandlung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden?
  • Möchten Sie für den Ausfall Ihrer Arbeitskraft ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld in Ihrem Tarif mit einschließen, sodass Sie gleichzeitig Ihren Verdienstausfall ausgleichen können?

Wer darf sich privat versichern?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur für alle freiwillig Versicherten Personen, der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, dies gilt ausschließlich für:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von Brutto 56.250 € in 2016 übersteigt. (2015 / 54.900 €)
  • Selbständige, Freiberufler, Studenten
  • Beamte (Beamtenanwärter und Beamte auf Probe), sowie Richter und Angestellte im öffentlichen Dienst (jeweils mit Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung.)

Sie interessieren sich für einen Wechsel oder den Eintritt in die private Krankenversicherung?

Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Wir freuen uns Sie bei diesem komplexen Thema fachgerecht beraten zu dürfen.

 

Ihr WMC-Versicherungsmakler